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	<title>Seiten-Ladefehler &#187; hausrats versicherungen</title>
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		<title>Hausratversicherung &#8211; was muss ich beachten ?</title>
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		<pubDate>Fri, 20 Feb 2009 11:39:20 +0000</pubDate>
		<dc:creator>Hanniboy</dc:creator>
				<category><![CDATA[Allgemein]]></category>
		<category><![CDATA[Finanzen]]></category>
		<category><![CDATA[hausrats versicherungen]]></category>
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		<description><![CDATA[Wer eine Hausratversicherung abschließen möchte, sollte sich vorher genau informieren, das heißt die allgemeinen Hausrat-Versicherungsbedingungen durchlesen (Internet) und Informationen über die verschiedenen Versicherungsanbieter einholen. Man sollte bei der Versicherung einen geeigneten Betrag über seine Wertsachen festlegen. Gegebenenfalls kann man einen Gutachter hinzuziehen, um eine Unter- oder Überversicherung zu vermeiden. Individuell produzierte Möbel werden nicht versichert. [...]]]></description>
			<content:encoded><![CDATA[<p>Wer eine <strong>Hausratversicherung</strong> abschließen möchte, sollte sich vorher genau informieren, das heißt die <strong>allgemeinen Hausrat-Versicherungsbedingungen</strong> durchlesen (Internet) und Informationen über die verschiedenen Versicherungsanbieter einholen.</p>
<p>Man sollte bei der Versicherung einen geeigneten Betrag über seine Wertsachen festlegen. Gegebenenfalls kann man einen Gutachter hinzuziehen, um eine Unter- oder Überversicherung zu vermeiden. Individuell produzierte Möbel werden nicht versichert.</p>
<p>Wenn Schäden durch Sturm oder Hagel verursacht werden, soll der Versicherte beweisen, dass das Gebäude vorher in einem einwandfreien Zustand war, was allerdings im Schadenfall äußerst schwierig ist.<br />
Dringt <strong>Regen, Hagel, Schnee oder Schmutz</strong> bei geöffneten Fenstern und Türen ein, ist dies grob fahrlässig und der Versicherungsschutz erlischt.</p>
<p>Wechselt der Versicherte die Wohnung, muss er das sofort schriftlich mitteilen, und die neue Wohnung ist versichert, die alte bis zu zwei Monate. Bei einer Trennung verlängert sich die Frist auf drei Monate.<br />
Wenn der Versicherte nicht rechtzeitig oder gar nicht seine Beiträge zahlt, kann die Versicherung vom Vertrag zurück treten.</p>
<p>Gefahrerhöhungen liegen vor, wenn sich die Umstände ändern, z.B. ein Wohnungswechsel oder wenn die Wohnung länger als 60 Tage unbewohnt bleibt. Dabei ist der Versicherte verpflichtet, in der kalten Jahreszeit zu heizen und wasserführende Anlagen zu sperren.</p>
<p><strong>Einbrüche, Beraubung und Vandalismus</strong> sollten sofort der Polizei und der Versicherung gemeldet werden. Sparbücher und Urkunden sperrt man zügig, die Schadenstelle sollte unverändert bleiben. Ansprüche und Belege sollten sie sofort vortragen. Die Verjährungsfrist liegt bei zwei Jahren. Die Klagefrist endet in 6 Monaten.</p>
<p>Alle Anzeigen und Erklärungen machen Sie bitte schriftlich.<br />
Bei arglistiger Täuschung, grober Fahrlässigkeit und Vorsatz fällt die Entschädigungpflicht weg.</p>
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